
letztgültige Entscheidungsfindung des Plenums des Nationalrates. Zu einem Beschluss des Nationalrates ist prinzipiell die Anwesenheit von einem Drittel der Abgeordneten und die unbedingte (d.h. absolute) Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. In manchen Fällen - z.B. bei Abstimmungen über Verfassungsgesetze, Ände...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/B.shtml
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